Mittwoch, 18. August 2010

Änderung LFGB



Wichtige Information
der EFN-European Federation Naturopathy e.V.


Aus
für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel?

Geplante Aktion
des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz




Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
Die Gesetzeänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum "Vitaminverbot". Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für "chemische Substanzen", die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.

Wir sind nicht bereit ein solches Vorgehen der Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu tolerieren und legen daher schärfsten Protest ein.

Sie können unseren Protest unterstützen, indem Sie diese Information Ihrem/Ihrer Bundestags-, Landtags- oder Kreistagsabgeordneten übermitteln und um eine Stellungnahme bitten. Sie können jedoch auch diesen Text, versehen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (s. Kasten) direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz senden. Die E-Mail des Ministeriums lautet poststelle@bmelv.bund.de
Selbstverständlich können Sie Ihre Unterstützung auch uns zukommen lassen. Wir geben sie dann weiter. Unsere E-Mail lautet: info@efn-ev.de

Unterschriftenlisten zur Auslage in Ihren Räumlichkeiten stellen wir Ihnen ebenfalls gern zu Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist gegen Ende August abläuft. Daher ist Eile geboten.

Bereits jetzt schon herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre
EFN-European Federation for Naturopathy e.V.
P. Abels
-Vorsitzender-



Name:
Anschrift:

Ich schließe mich dem Protest der EFN gegen die geplante LFGB-Änderung an.



Datum 19-8-10 ................................

Unterschrift


Hier noch einige Zustzinformationen:

http://shop.vitaminwelten.de/media/content/Dokumente_Gesetzesaenderung_Nahrungsergaenzungsmittel.pdf

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